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Todesfall

Zum Trauergespräch und für weitere Absprachen wendet man sich möglichst bald nach dem Todesfall ans Pfarreisekretariat.

 

1. Todesfall in Buochs

  • Arzt rufen (er wird die ärztliche Todesbescheinigung zuhanden des Zivilstandsamtes ausstellen).
  • Das Bestattungsinstitut benachrichtigen. Der Bestattungsbeamte besorgt nach Absprache mit den Angehörigen das Einsargen und veranlasst die Überführung in die Totenkapelle Buochs oder zur Kremation.
  • Das Pfarreisekretariat benachrichtigen. Ihr Anruf wird weitergeleitet sollte das Pfarramt nicht besetzt sein.
  • Mitteilung des Todes an Angehörige, Arbeitgeber, Vermieter, Versicherungen usw.
  • Druck des Leidzirkulars, Todesanzeige in Zeitungen (nach Bestattung: Danksagung) usw. veranlassen.

2. Meldung an das Zivilstandsamt

  • Der Todesfall muss dem Zivilstandsamt des Kanton Nidwalden in Stans gemeldet werden. Das Zivilstandsamt stellt die Bewilligung zur Bestattung oder zur Kremation aus. Die Bestattungsbewilligung ist dem kath. Pfarramt Buochs beziehungsweise dem reformierten Pfarramt Buochs zukommen zu lassen. Mitzubringen sind Familienbüchlein und ärztliche Todesbescheinigung.

3. Meldung an das Pfarramt Buochs

  • Trauergespräch mit dem Seelsorger vereinbaren.
  • Anordnung für die Bestattung besprechen: Zuteilung des Grabes (Einzelgrab, Urnengrab, Urnennische oder Gemeinschaftsgrab) durch die Friedhofkommission der politischen Gemeinde Buochs.
  • Termine für das Sterbegebet (Vorabend der Bestattung), Bestattungstermin und Nachgedächtnis (Dreissigster) festlegen.
  • Die Beerdigungsliturgie und die anschliessende Trauerfeier sind werktags auf 9.30 Uhr festgelegt.

4. Todesfälle auswärts (Spital, Pflegeheim usw.)

  • Die ärztliche Todesbescheinigung wird vom zuständigen Orts- oder Spitalarzt zuhanden des Zivilstandsamtes des Todesortes ausgestellt. Letzteres leitet die Bestattungsbewilligung an das Pfarramt Buochs weiter und ist auch für die Kremationsbewilligung in Luzern zuständig. Dem Zivilstandsamt des Todesortes ist das Familienbüchlein vorzuweisen.
  • Das Bestattungsinstitut benachrichtigen. Der Bestattungsbeamte besorgt nach Absprache mit den Angehörigen das Einsargen und veranlasst die Überführung in die Totenkapelle Buochs oder zur Kremation.
  • Seelsorger benachrichtigen.
  • Mitteilung des Todes an Angehörige, Arbeitgeber, Vermieter, Versicherungen usw. Druck des Leidzirkulars, Todesanzeige in Zeitungen (nach Bestattung: Danksagung) usw. veranlassen.
  • Meldung an das Pfarramt Buochs.

5. Brauchtum

  • Endläuten 12:00 Uhr mittags.
  • Am Vorabend der Bestattungsfeierlichkeiten findet das Sterbegebet in der Pfarrkirche (19:30 Uhr) oder in der Kapelle des Städeliparks (in der Regel 18:30 Uhr) statt.
  • Beginn der Trauerfeier um 9:30 Uhr in der Pfarrkirche. Anschliessend Urnenbeisetzung auf dem Friedhof. Die Angehörigen nehmen in den vordersten Bänken links (vor dem Maria-Altar) Platz. Wenn nicht anders vorgesehen, endet die Trauerfeier mit einem Gebet auf dem Friedhof.
  • Für das Nachgedächtnis und das 1. Jahresgedächtnis kann ein Samstagabend- oder Sonntagmorgengottesdienst ausgewählt werden. An hohen Feiertagen hingegen dürfen keine Gedächtnisse gehalten werden.

6. Stiftmessen, Gedächtnisse, Gedenken und Bruderschaften

  • Für die Errichtung einer Stiftmesse ist mit dem Pfarreisekretariat Kontakt aufzunehmen.
  • Jahresgedächtnisse und Gedenken können ebenfalls dem Pfarreisekretariat gemeldet werden. Bitte den Termin spätestens vier Wochen vorher dem Pfarreisekretariat bekanntgeben.
  • Bitte Bruderschaftszettel auf dem Pfarreisekretariat abgeben, damit die entsprechenden Gedächtnisse gehalten werden können.

7. Friedhofverwaltung

  • Rechnungsstellung für die Bestattung (inkl. Beerdigung, Urne, Gravur, allfällige Gedächtnisse etc.), erfolgt durch die Friedhofverwaltung ca. einen Monat nach der Trauerfeier.
  • Die Aufwendungen des Bestattungsinstitutes werden durch dieses direkt den Angehörigen in Rechnung gestellt.
  • Die Kosten für den Unterhalt des Grabes sind direkt durch die Angehörigen zu übernehmen.

8. Friedhofreglement

  • Das Bestattungswesen ist im Friedhofreglement Buochs festgelegt. Es ist auf der Gemeindekanzlei, im Pfarreisekretariat erhältlich.